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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
FloraHolland: Auswirkungen des Verpackungsgesetzes
Was bedeutet das für Kunden und Anlieferer von Royal FloraHolland? Das neue Gesetz gilt für den Eigentümer des Produkts mit Verpackung ab dem Zeitpunkt, an dem es die deutsche Grenze passiert. Welche Verpackung fällt unter dieses Gesetz?
Das neue Verpackungsgesetz gilt für "Business to Consumer" -Verpackungen. Das sind alle Verpackungen, sowohl für Pflanzen als auch für Blumen, die dafür vorgesehen sind, den Verbraucher zu erreichen. Darunter fallen beispielsweise:
• Hüllen oder Verpackungsfolien
• Etiketten
• Aufkleber
• Kartonverpackungen
• Kunststoff-Pflanztöpfe, die der Verbraucher gleich nach dem Kauf entfernt (wie bei Gartenpflanzen)
Welche Verpackung fällt nicht unter dieses Gesetz?
Ist ein Topf dafür gedacht, für die gesamte Lebensdauer der Pflanze an dieser zu verbleiben, gehört er nicht zu den B2C-Verpackungen und fällt damit nicht unter das neue Gesetz. Gleiches gilt für Transportverpackungen, wie z.B. Pflanzentrays. Diese Verpackungen werden als "Business to Business (B2B)"-Verpackungen eingestuft.
Verantwortlich für die Meldung
Entscheidend für die Pflicht zur Einhaltung dieses neuen Gesetzes ist, wer Eigentümer des Produkts mit der Verpackung zum Zeitpunkt des Passierens der deutschen Grenze ist:
| Situation | Wer ist für die Deklaration verantwortlich? |
|---|---|
| Anlieferung zum Verkauf bei VRM | Anlieferer |
Direktverkauf an deutschen Käufer: | |
| 1. Ist der Lieferant zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Eigentümer | Anlieferer |
2. Ist der Käufer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Eigentümer? (Verkauf "ab Gärtnerei) | Käufer |
Lieferant verkauft an Handelsunternehmen, das dann exportiert | Handelsunternehmen |
Vermeiden Sie Geldbußen und melden Sie sich an
Wenn Sie für die Meldung verantwortlich sind, lautet die Empfehlung:
Registrieren Sie sich bei der sog. Zentralstelle Verpackungsregister. Schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem Recyclingbetrieb über die Menge an Verkaufsverpackungen ab, die Sie auf den deutschen Markt bringen. Ihre Gebühren werden nach dem Gesamtgewicht errechnet, das Sie in Umlauf bringen.
Royal FloraHolland weist ausdrücklich darauf hin, dass man ohne Registrierung ab dem 1. Januar 2019 gegen das Gesetz verstößt, was zu hohen Geldbußen führen kann.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu der neuen Gesetzgebung gibt es unter www.verpackungsregister.org.

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