Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

FLL: Neuer Gelbdruck

Die FLL informiert, dass seit Mai der Gelbdruck von "Richtlinien für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün" vorliegt.

Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens bis 15. August 2020 können Interessierte den Gelbdruck für eine Schutzgebühr von 10,00 EUR bei der FLL anfordern und Einsprüche geltend machen. Bild: FLL.

Schutz- und Gestaltungsgrün ist ein wesentlicher Bestandteil der Umwelt des Menschen, das für Wohlbefinden und Lebensqualität unverzichtbar ist. Dieser Wohlfahrtsgedanke begründet die Anlage und Pflege von Grünflächen in Städten, die z.B. in räumlichem Zusammenhang mit Wohn- und Geschäftsbereichen besonders geschätzt werden. Grünflächen sind sowohl bei der Anlage als auch der Pflege bauliche Leistungen, die Geld kosten. Deshalb besitzt Schutz- und Gestaltungsgrün außer dem ideellen Wert auch einen Geldwert. Dieser muss in zahlreichen Situationen konkret festgestellt werden.

Grundlage hierfür liefern die ‚Richtlinien für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün‘, welche für die Wertermittlung von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Bodendeckern, Kletterpflanzen, Stauden, Gräsern, Landschaftsrasen in Garten-, Park- und sonstigen Grünanlagen im Innen- und Außenbereich Schadensersatz, Enteignungsentschädigung und bei analogen Anwendungen (z. B. sonstige Verkehrswertermittlungen) gelten.

Nachdem die Ausgabe 2002 vor einigen Jahren von der FLL zurückgezogen wurde, da insbesondere die Richtwerte und Beispielberechnungen nicht mehr aktuell waren, konnte der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) nun eine Aktualisierung vorlegen.

Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über den Gelbdruck, der ab Mai vorliegt. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens bis 15. August 2020 können Interessierte den Gelbdruck für eine Schutzgebühr von 10,00 EUR bei der FLL anfordern und Einsprüche geltend machen. Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, möglichst nachvollziehbar formuliert und nach Möglichkeit per E-Mail an die FLL-Geschäftsstelle zu schicken. Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Einsprüche/Hinweise findet sich ein entsprechendes Formblatt auf der FLL-Homepage, das für alle Interessenten während der Einspruchsphase zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten. (FLL)

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