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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
FLL-Baumkontrollrichtlinien: Was hat sich geändert?
Wer einen Baum besitzt muss dafür Sorge tragen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Die Rechtsprechung empfiehlt zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen. Dabei soll im belaubten und unbelaubten Zustand vom Boden aus geprüft werden, ob z. B. Äste abgestorben sind, ob Wind- oder Schneebruch Teile der Baumkrone abgebrochen hat oder ob sich Anzeichen für Schädlings- oder Pilzbefall zeigen.
Mit der Überarbeitung der Baumkontrollrichtlinien 2020 wurden die Definitionen der Baum-, Regel- und Zusatzkontrollen klarer ausgearbeitet. Darüber hinaus hat der Artenschutz, der seit 2010 durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestärkt wurde, in den neuen Baumkontrollrichtlinien ein eigenes Kapitel erhalten. Hier wird insbesondere gezeigt, in welchem Verhältnis der Artenschutz zu den Verkehrssi-cherungspflichten steht.
Besonders alte Bäume werden nun unter neuen Aspekten betrachtet. So müssen z. B. Totäste kein Anzeichen für ein schnelles Absterben des Baumes sein. Hier erfolgt nun eine Einteilung der Bäume in drei Gruppen (je nach Lebenserwartung der jeweiligen Baumart):
- kurzlebige Bäume (ca. 80-100 Jahre)
- mittelalte Bäume (ca. 150-300 Jahre)
- langlebige Bäume (über 300 Jahre)
Um bei der Baumkontrolle vor Ort oder bei der Baumpflege stets korrekt handeln zu können, bietet das in der 3. überarbeiteten Auflage 2020 erscheinende Buch „Das 1 x 1 der Baumkontrolle“ Baumbesitzern und Kontrollverantwortlichen alles, was sie wissen sollten. Neben genauen Angaben zu den rechtlichen Aspekten enthält es Informationen und zahlreiche Abbildungen zu Krankheiten, Pilzen und Käfern.
Da die Dokumentation der Baumkontrolle von entscheidender Bedeutung ist - sie kann bei einem Streitfall als Beweis für die Sorgfaltspflicht des Verantwortlichen herangezogen werden - wurde dieses Kapitel entsprechend erweitert.
Der Verlag biete das Buch in verschiedenen Produkt-Varianten an. Mehr Informationen zum Buch finden Interessenten unter: www.forum-verlag.com/3447 (FORUM VERLAG HERKERT GMBH)

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