Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Zoll prüft Landwirtschaft

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat in der ersten Juniwoche verstärkt die Landwirtschaftsbranche in Thüringen und Südwestsachsen geprüft.

Beschäftigte in der Landwirtschaft haben einen Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bild: GABOT.

Im Einsatz waren 60 Zöllnerinnen und Zöllner (41 in Thüringen und 19 in Südwestsachsen), die insgesamt 135 Beschäftigte (67 in Thüringen und 68 in Südwestsachsen) in 23 Betrieben beziehungsweise auf landwirtschaftlichen Anbauflächen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten (13 in Thüringen und 10 in Südwestsachsen).

Der Zoll stellte in 30 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen:

- Mindestlohn: 17 (12 Thüringen, 5 Südwestsachsen)
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 9 (7 Thüringen, 2 Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: 2 (Thüringen)
- Meldepflichtverstöße: 2 (Thüringen)

Beschäftigte in der Landwirtschaft haben einen Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll außerdem, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.

An diese Kontrollen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

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