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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
EU: Übergangsregelung für Perchlorat-Befunde
Im Frühjahr dieses Jahres wurde das Salz Perchlorat u.a. in Gemüse- und Obstprodukten gefunden. Perchlorate sind oft natürlichen Ursprungs, gut wasserlöslich und vermutlich über mineralische Düngemittel (z. B. Chilesalpeter) in die Produkte gelangt. Einen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt gab es bislang nicht, daher musste nach den Funden umgehend eine geeignete Analytik und Laborkapazität aufgebaut werden.
Die EU hat schnell reagiert und nun eine EU-weite Übergangsregelung zu Perchlorat in Obst und Gemüse festgelegt. Die neuen Übergangswerte für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU lauten:
• Alle Lebensmittel/Obst und Gemüse = 0,5 mg/kg
Mit Ausnahme von:
• Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen = 0,2 mg/kg
• Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie - aus Gewächshaus-/ Tunnelanbau = 1,0 mg/kg
Diese Werte sind gültig bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Gesundheitsbehörde (EFSA) ausgearbeitet ist, die voraussichtlich im Dezember dieses Jahres vorliegen wird. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die schnelle Reaktion und EU-weit gültige Übergangsregelung. Damit werde zum einen der Verbraucherschutz gestärkt. Gleichzeitig bekämen auch die Gemüseerzeuger eine Rechtssicherheit, die beim Einkauf von Düngemitteln beachtet werden kann. (ZVG/BFG)

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