Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

EU: Pflanzenschutzmittel-Genehmigungen nicht erneuert

Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigungen für Pymetrozin, Thiram und Deiquat als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.

Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigungen für Pymetrozin, Thiram und Deiquat als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Bild: GABOT.

Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/1501 (für Pymetrozin), 2018/1500 (für Thiram) und 2018/1532 (für Deiquat) hat die Europäische Kommission das Datum für das Ende der Genehmigungen für diese drei Wirkstoffe festgesetzt. Auch die Fristen für den Widerruf bestehender Zulassungen und die Gewährung von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sind darin geregelt.

Sonderregelung für Saatgut

Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiram behandelt wurde, darf EU-weit ab dem 31. Januar 2020 nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Dies schreiben Artikel 3 und Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 vor. Für solches Saatgut gelten deshalb keine gesonderten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen in Deutschland.

Betroffene Pflanzenschutzmittel in Deutschland

Zul.-Nr.Handelsbez.Wirkstoffspätestmögliches Zulassungsende*Zul.-Inhaber
005223-00Plenum 50 WGPymetrozin30. April 2019ADAMA Deutschland GmbH
005523-60TAFARIPymetrozin30. April 2019ADAMA Deutschland GmbH
005482-00FLOWSAN FSThiram30. Januar 2019Taminco BVBA
006274-00Thiram SC 700Thiram30. Januar 2019SATEC Handelsgesellschaft mbH
041616-00Aatiram 65Thiram30. Januar 2019Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
043798-00TMTD 98% SatecThiram30. Januar 2019SATEC Handelsgesellschaft mbH
006491-00MissionDeiquat4. Mai 2019UPL Europe Ltd.
006502-00DiquanetDeiquat4. Mai 2019HERMOO Belgium NV
006744-00DIQUADeiquat4. Mai 2019Sharda Cropchem Espana S.L.
006876-00DIQUADDeiquat4. Mai 2019GLOBACHEM NV
007462-00Life Scientific DiquatDeiquat4. Mai 2019Life Scientific Ltd.
050287-00RegloneDeiquat4. Mai 2019Syngenta Agro GmbH
050287-60ReglorDeiquat4. Mai 2019Syngenta Agro GmbH
050287-61DessixDeiquat4. Mai 2019Syngenta Agro GmbH
050287-63BleranDeiquat4. Mai 2019Syngenta Agro GmbH
050287-64REGLEXDeiquat4. Mai 2019Syngenta Agro GmbH
050287-65Mission 200 SLDeiquat4. Mai 2019Syngenta Agro GmbH
050287-66Profi Deiquat SuperDeiquat4. Mai 2019Syngenta Agro GmbH

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird den Zulassungsinhabern den Widerruf der Zulassung ankündigen. Sollte ein Zulassungsinhaber selbst einen Antrag auf Widerruf stellen, gelten die Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen der o. g. Durchführungsverordnungen.

Falls der Widerruf der Zulassung durch das BVL erfolgt („von Amts wegen“), darf das Pflanzenschutzmittel ab dem Widerrufsdatum weder in Verkehr gebracht noch angewendet werden, da in diesem Fall das Pflanzenschutzgesetz keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen vorsieht.

Sobald das Datum der Widerrufe feststeht, wird das BVL dies zusammen mit den eventuellen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen im Internet veröffentlichen. (Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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