Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

EU: Krisenhilfe bei Frostschäden

Spätfröste haben im Frühjahr 2024 in verschiedenen Regionen Deutschlands erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau verursacht. In diesem Zusammenhang stellt die Europäische Union Deutschland einen Betrag in Höhe von 46,5 Mio. Euro aus der Agrarreserve für die Unterstützung der betroffenen Betriebe zur Verfügung.

Spätfröste haben im Frühjahr 2024 in verschiedenen Regionen Deutschlands erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau verursacht, hier Frostschäden in einer Apfelblüte Foto: Landpixel.

Ein Großteil dieser Summe wird voraussichtlich in die Anbaugebiete im Süden Deutschlands fließen, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Dennoch rechnet der Landesbauernverband damit, dass zumindest einige Dutzend Obstbauern im Alten Land von der Hilfe profitieren können.

Der Bund hat mit der „Verordnung für Beilhilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ den Rechtsrahmen für die Beihilfen für die betroffenen Obst- und Weinbauern geschaffen. „Die Beihilfe wird landwirtschaftlichen Unternehmen gewährt, die im Obst- oder Weinbau durch den Frost substanziell betroffen sind“, heißt es dazu in einer Information auf der Webseite der Landwirtschaftskammer (LWK), die das Verfahren für das Land Niedersachsen abwickelt. Dabei muss die gesamtbetriebliche Erzeugung 2024 (einschließlich z.B. Gemüse, Getreide, Zuckerrüben etc.) um mehr als 30% unter dem Landesdurchschnitt der Vorjahre liegen.

Zur Schadensermittlung müssen Obstbaubetriebe alle Erträge aus pflanzlicher Erzeugung des Jahres 2024 darlegen. Für jede vom Frost betroffene Kulturart sind die Erträge durch geeignete Nachweise (Buchführungsunterlagen, Dokumentationen oder Verkaufsbelege) zu belegen. Der Schaden muss nach Abzug nicht entstandener Kosten über 7.500 Euro liegen; Versicherungsleistungen schmälern die Beihilfe.

Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von maximal 40% des entstandenen Schadens vor. Die tatsächliche Entschädigungsquote wird nach Ermittlung aller Schäden auf Bundesebene am 26. Februar 2025 bekanntgegeben. Danach erfolgt die Berechnung und Bewilligung der jeweiligen Beihilfen für die Unternehmen. Anträge auf Frostbeihilfe können anhand der Antragsformulare noch bis zum 8. Januar 2025 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bewilligungsstelle Osnabrück, Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück gestellt werden. (LPD)

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