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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
EU-Düngemittelverordnung: Mehr Bio, weniger Gift
Am 16. Juli trat die neue EU-Verordnung für Düngemittel in Kraft. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden. Die Unternehmen hatten drei Jahre Zeit, ihre Herstellungsverfahren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten.
Um die Unternehmen darüber hinaus zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben. Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert, um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen. Außerdem wurden begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen erlassen, wie der petrochemischen oder der Metallindustrie.
Die neue EU-Verordnung
- öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, wie z. B. organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen-Biostimulanzien, Kultursubstrate oder Mischungen;
- legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest;
- führt zum ersten Mal in Düngemitteln Grenzwerte für toxische Stoffe wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen ein. Dadurch werden ein hohes Maß an Bodenschutz gewährleistet und die Gesundheits- und Umweltrisiken verringert, während Hersteller ihre Herstellungsverfahren an die neuen Grenzwerte anpassen können;
- erhält die optionale Harmonisierung aufrecht: Da Düngemittel manchmal auf lokaler Ebene hergestellt werden, bleibt es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften der EU-Länder einhalten wollen, um ihre Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Unternehmen, die die nationalen Vorschriften anwenden wollen, ohne die CE-Kennzeichnung anzubringen, können ihre Produkte weiterhin in anderen EU-Ländern nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verkaufen.
Hintergrund
Düngemittel aus organischen Abfällen könnten 30% der abgebauten Düngemittel ersetzen. Nach den alten Vorschriften konnten jedoch nur konventionelle, nicht-organische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken gewonnen oder chemisch hergestellt werden, in der EU frei gehandelt werden.
Bisher konnten innovative Düngemittel, die aus organischem Material hergestellt wurden, nur auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten in den Binnenmarkt gelangen, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften oft schwierig ist. Diese Produkte hatten daher einen Wettbewerbsnachteil, der Innovationen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft behinderte. (Europäischen Kommission)

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