Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

EU-Agrarsektor: Vorschlag zur Alternative für chemische Düngemittel

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der dazu beitragen soll, die Kosten für Landwirte zu senken und die Abhängigkeit von chemischen Düngemitteln zu verringern.

Die Abhängigkeit von chemischen Düngemitteln soll verringert werden. Bild: GABOT.

Durch den Abbau dieser Abhängigkeit zielt der Vorschlag darauf ab, die europäischen Landwirtinnen und Landwirte weniger anfällig für Preisschocks zu machen, die aus geopolitischer Instabilität resultieren. Zudem soll er dazu beizutragen, Nährstoffkreisläufe zu schließen. 

Wie im EU-Aktionsplan für Düngemittel und in der Strategie für die Tierhaltung angekündigt, würde diese vorgeschlagene gezielte Änderung der Nitratrichtlinie den Mitgliedstaaten größere Flexibilität einräumen, um Landwirten die Verwendung bestimmter flüssiger Gärrückstände aus Tierdung zu gestatten und gleichzeitig den Umweltschutz zu gewährleisten.

Aufruf zu Stellungnahmen 

Bürgerinnen, Bürger und Interessengruppen – darunter Landwirtinnen und Landwirte, die Zivilgesellschaft, Behörden und Forschende – können bis zum 13. November ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Kommission für eine gezielte Änderung einzureichen. Nach Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen wird die Kommission ihren Vorschlag den Mitgliedstaaten im Nitratausschuss vorlegen. Stimmt der Ausschuss zu, wird der Vorschlag anschließend an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet, die dann drei Monate Zeit haben, um etwaige Einwände zu erheben.

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