Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Erfurt: Nachtfahrverbot für Mähroboter

Mit der Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde Erfurt, die am 2. Juli 2025 im Amtsblatt der Stadt Erfurt veröffentlicht wurde, tritt das bereits angekündigte Nachtfahrverbot für Mähroboter in Kraft.

Mähroboter dürfen in Erfurt nur noch tagsüber fahren. Bild: GABOT.

Damit ist es ab sofort verboten, eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang Mähroboter zu betreiben. „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, um Igel aber auch andere nachtaktive Tiere in ihrem Lebensraum zu schützen", erklärt Jörg Lummitsch, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes.

„Der Igel ist eine besonders geschützte Tierart und geht im Bestand weiter zurück. Gleichzeitig konzentriert er sich stärker auf Stadtgebiete und deren Randlagen. Die Bedrohung durch Mähroboter, die nachts betrieben werden – zur Hauptaktivitätszeit der Tiere – wird immer wieder durch Meldungen deutlich. Insofern ist hier eine Sensibilisierung der Bevölkerung einerseits und auch mögliche Ahndung andererseits notwendig", so Lummitsch weiter.

Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Stadt Erfurt, sowohl für private, gewerbliche oder auch öffentliche Flächen. Ausnahmen können bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Geräte keine Schäden verursachen können.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Kontrollen finden stichprobenartig und nach Hinweisen statt.

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