Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Entwurf für Entgeltgleichheitsgesetz: Teure Bürokratie ohne Nutzen

Der von Bundesfamilienministerin Schwesig vorgelegte Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes leistet keinen substanziellen Beitrag zur Verringerung einer Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen und bedeutet für alle Unternehmen in Deutschland mehr Kosten und Bürokratie.

Der von Bundesfamilienministerin Schwesig vorgelegte Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes leistet keinen substanziellen Beitrag zur Verringerung einer Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen und bedeutet für alle Unternehmen in Deutschland mehr Kosten und Bürokratie. Das macht der Handelsverband Deutschland (HDE) in seiner gerade veröffentlichten Stellungnahme deutlich. „Der Vergleich mit Ländern, die entsprechende Gesetze bereits anwenden, macht klar, dass eine solche Regelung in Deutschland keinen Mehrwert bringt“, so HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris. Denn die sogenannte bereinigte Entgeltlücke liege in Deutschland je nach Berechnung bei 2 bis 7% und sei damit schon heute auf einem vergleichbaren Niveau mit Ländern wie Schweden oder der kanadischen Provinz Quebec. Beide haben ihre Unternehmen bereits seit längerer Zeit dazu verpflichtet, ihre betrieblichen Entgeltsysteme in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

Jöris: „Betriebliche oder tarifliche Vergütungssysteme in Deutschland behandeln Männer und Frauen in der Regel gleich. Kein vernünftiger Arbeitgeber hat ein Interesse an einer Ungleichbehandlung.“ Die vorgeschlagene Regelung, für Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern, alle drei Jahre Checks der Entgeltsysteme durchzuführen, sei deshalb nicht zielführend und außerdem teuer. Nahezu alle seriösen Untersuchungen zeigten, dass bestehende Einkommensunterscheide in der Regel auf das Berufswahlverhalten, andere berufliche Karrierewege von Männer und Frauen sowie anderen Präferenzen bei Einkommensverhandlungen beruhen. Diese würden oftmals durch tradierte Rollenmuster oder bei berufstätigen Eltern durch Faktoren wie mangelhafte Kinderbetreuungsmöglichkeiten beeinflusst. „Ein gesetzlich vorgegebener Zwang, betriebliche oder tarifliche Entgeltsysteme auf Diskriminierungspotentiale untersuchen zu lassen, ändert nichts an den wesentlichen Ursachen von Entgeltunterschieden“, so Jöris. (PdH)

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