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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Energiesammelgesetz: Deutliche Verbesserung erforderlich
„Es ist überfällig, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten und von der Branche seit langem erwarteten Sonderausschreibungen im Rahmen des EEG-Sammelgesetzes jetzt kommen“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Im Gesetzentwurf wird es allerdings versäumt, längerfristige Planungssicherheit zu geben.“ Er bleibe sogar hinter der EU-Vorgabe eines fünfjährigen Planungshorizontes zurück.
Bei der Solarenergie überwiegen die negativen Effekte. Der Gesetzesentwurf enthalte eine zusätzliche Kürzung bei der Förderung großer Photovoltaikdächer. Diese Zusatzkürzung würde den Ausbau der Solarenergie in den Städten 2019 ausbremsen und stelle einen massiven Einschnitt in den Vertrauensschutz dar, so Peter. Nicht nur der Solarwirtschaft würde diese Verschlechterung großen Schaden zufügen, sondern auch Mieterstrommodelle im besonderen Maße treffen, so Peter. „Wenn es darum geht, die Akzeptanz für die Energiewende zu erhöhen, spielen Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Hier sollten alle Möglichkeiten der Beteiligung gesucht statt weiter beschnitten werden.“ Konsequenzen hätten diese Vorhaben auch auf das nationale Klimaschutzziel 2020 sowie auf die Erfüllung der EU-Verpflichtung für Erneuerbare Energien für das Jahr 2020.
Das im Koalitionsvertrag vorgesehene 65%-Ziel für Erneuerbare Energien im Jahr 2030 findet keinen Niederschlag. „Vor dem Hintergrund mehrjähriger Planungs- und Genehmigungsprozesse gefährdet dies nicht nur die Einhaltung des Ausbauziels von 65% Ökostrom bis 2030, sondern auch die auf EU-Ebene verbindlich festgelegten Klimaziele. Peter unterstrich in diesem Zusammenhang auch die Erfordernis nach einer Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels. Außerdem lässt der Gesetzentwurf die Offshore-Windenergie außen vor und versäumt es, für Biomasse einen Ausbaupfad nach 2022 festzulegen was sich ebenfalls negativ auf die Mittel- bis langfristige Ausbauperspektive auswirkt.
Ein Teil der Ausschreibungsvolumina soll künftig in sogenannten Innovationsausschreibungen umgesetzt werden. Innovationselemente sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, unverständlich sei es aber, dass durch die Änderung der Verordnungsermächtigung zur Innovationsausschreibung ein wesentliches Element - der Beitrag von Anlagen zum optimierten Netzbetrieb - herausgestrichen wird. Stattdessen stehen darin Regelungen zur Einführung einer Fixprämie sowie zur Marktprämie bei negativen Stunden, die die Kosten unnötig erhöhen würden.
Beim Redispatch wird der Vorrang der Erneuerbaren Energien eingeschränkt. Dies dürfe nicht dazu führen, dass der CO2-Ausstoß erhöht wird. Die Klimaschutzziele würden sonst in noch weitere Entfernung rücken. Der im Gesetz vorgesehene Mindestfaktor für die Entlastung der Stromnetze muss entsprechend hoch ausgerichtet werden. (Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.)

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