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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Energieeffizienzgesetz: Auditkosten und Bürokratie bremsen Unterglasbetriebe aus
„Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist mittelstandsfeindlich und erzeugt teure Bürokratie und hohe Kosten für die Betriebe", betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. „Wir fordern die Abgeordneten auf, dieses Gesetz abzulehnen und mittelstandsfreundlicher mit Anreizen zu Investitionen wie das Bundesprogramm Energieeffizienz auszustatten."
In seiner aktuellen Version wird das Energieeffizienzgesetz viele Gartenbauunternehmen – insbesondere die Unterglasproduktion von Gemüse und Zierpflanzen sowie Pilzen – mit enormen Auditkosten, unnötige Bürokratie- und Investitionsverpflichtungen, v.a. auch in Messtechnik, belasten. „So wird kein Gramm CO2 eingespart, sondern der Bürokratiefrust der Betriebe gesteigert", so Fleischer weiter. Ein Kernproblem dabei: Betriebe, die in den vergangenen Jahren bereits viel in Energieeffizienz und Technik investiert haben, beispielsweise mit dem sehr hilfreichen Bundesprogramm Energieeffizienz, würden in den Audits zu weiteren Einsparmaßnahmen gezwungen, selbst wenn sie bereits zu den energieeffizientesten Betrieben in Deutschland gehörten.
Das geplante Gesetz geht zudem weit über die Anforderungen der von der EU-Kommission geplanten Energieeffizienzrichtlinie (EED) hinaus. Denn dort sind die Vorgaben hinsichtlich der verpflichtenden Einführung der Managementsysteme erst für Betriebe mit Jahresenergieverbräuchen von mehr als 23 GWh vorgesehen. (ZVG)

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