Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Energie: Neuregelung der Photovoltaikvergütung

Der deutsche Bundestag hat am 30.03.2012 einen Beschluss zur Neuregelung der Photovoltaikvergütung und -struktur im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) gefasst. Zum 1. April 2012 wurden die Vergütungssätze bei Photovoltaikanlagen um bis zu 29% gesenkt.

Der deutsche Bundestag hat am 30.03.2012 einen Beschluss zur Neuregelung der Photovoltaikvergütung und -struktur im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) gefasst. Zum 1. April 2012 wurden die Vergütungssätze bei Photovoltaikanlagen um bis zu 29% gesenkt. 

Der deutsche Bundestag hat am 30.03.2012 einen Beschluss zur Neuregelung der Photovoltaikvergütung und -struktur im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) gefasst. Zum 1. April 2012 wurden die Vergütungssätze bei PV-Anlagen um bis zu 29% gesenkt werden. Zusätzlich wird die vergütungsfähige Strommenge je nach Anlagengröße auf 85% bzw. 90% begrenzt. 

Für in Planung befindliche Projekte wurden Übergangsbestimmungen eingeführt. Alle PV-Dachanlagen, für welche vor dem 24. Februar 2012 "nachweislich ein schriftliches oder elektronisches Netzanschlussbegehren unter Angabe des genauen Standortes und der zu installierenden Leistung" gestellt worden ist, können noch bis zum 30. Juni 2012 die alten Förderkonditionen erhalten. Damit wurde die Forderung aus der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes übernommen. 

Für Freiflächenanlagen entlang an Autobahnen und Schienentrassen gilt als Stichtag der 01. März 2012. Wenn die Anlage bis Ende Juni 2012 installiert und der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, gelten auch für diese Anlagen die aktuell gültigen Vergütungssätze des EEG weiter. (Quelle: bbv)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.