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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
EmpCo-Richtlinie: Regierungsfraktionen wollen unnötige Warenvernichtung verhindern
Ohne diese Anpassungen droht die Vernichtung vieler einwandfreier Produkte in Deutschland, wenn die Verpackung nicht der am 27. September in Kraft tretenden europäischen Regulierung durch die sogenannte EmpCo-Richtlinie entspricht. Dabei geht es vor allem um eine neue Regulierung zur Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und Umweltaussagen in der Werbung.
„Es ist sehr gut und absolut notwendig, dass die Politik hier nachbessert. Bereits produzierte Waren, die bisher rechtskonform waren, dürften ansonsten nach aktuellem Stand nicht mehr in den Verkauf gelangen“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Waren könnten nicht auf die Schnelle an die neuen Vorgaben angepasst werden, sie seien vielfach schon im vergangenen Jahr mit Werbeaussagen und Siegeln verbindlich geordert und produziert worden, die nun ab dem 27. September nicht mehr zulässig sind. „Die dann unzulässigen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen auf den Produkten können von klagebefugten Verbänden im Zuge der privaten Rechtsdurchsetzung abgemahnt und die Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden“, stellt Genth klar. „Das kann teuer werden und kostet Reputation, das will kein Händler riskieren, deshalb droht die Vernichtung unzähliger Produkte“, so Genth.
Nach der nun geplanten Neuregelung sollen nur noch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, wenn diese unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten und Umweltbelastungen verhältnismäßig sind. „Nach unserer Einschätzung wird diese geplante Ergänzung des UWG eine formelle Übergangs- und Abverkaufsfrist zwar nicht ersetzen können, die Regelung hilft den betroffenen Unternehmen trotzdem enorm“, so Genth. Die Unternehmen könnten dann im Streitfall darlegen, warum ein nicht mehr rechtskonformes Produkt immer noch angeboten wird, zum Beispiel weil eine Änderung der Beschriftung oder der Etiketten nicht möglich war und ansonsten deshalb die Vernichtung großer Warenbestände erforderlich gewesen wäre. Klagebefugte Verbände werden in der Übergangszeit bis zum 27. September 2028 genau prüfen müssen, welchen Verstoß gegen die EmpCo-Vorgaben sie tatsächlich abmahnen wollen und welche Prozessrisiken damit verbunden sind. Die Unternehmen erhielten Handlungsspielraum und könnten nun im Rahmen einer eigenverantwortlichen Risikoanalyse entscheiden, welche Waren weiterhin angeboten werden, auch wenn den neuen Vorgaben nicht zu 100% entsprächen. „Unnötige Umweltschäden durch vermeidbare Warenvernichtung werden so verhindert. Das entspricht auch dem Geist der Verordnung und dem Willen der EU“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.


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