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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Elektronische Kassenpflicht: Rainer erreicht Ausnahme
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, hat sich dafür eingesetzt, dass für die Land- und Forstwirtschaft eine Ausnahme von der Kassenpflicht gilt. Der Entwurf einer geplanten Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht hält fest, dass die Umsätze aus der land- und forstwirtschaftlichen Direktvermarktung wie Hofläden nicht von der Kassenpflicht sowie von der Verpflichtung zur elektronischen Nacherfassung betroffen sind. Die Ausnahmeverordnung wird auf Basis der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage nach Verkündung des Gesetzes zeitnah beschlossen werden und ebenfalls zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: „Tag für Tag sorgen unsere Landwirtinnen und Landwirte dafür, dass unsere Ernährung gesichert ist – auch mit ihren Hofläden, Marktständen und über Vertrauenskassen. Für unsere Höfe ist Direktvermarktung ein Wettbewerbsfaktor. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ihre Produkte unbürokratisch direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen können. Mir war es daher ein großes Anliegen, dass die Land- und Forstwirtschaft von der Kassenpflicht ausgenommen wird. Jetzt steht fest: Die Besonderheiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe werden in einer geplanten Ausnahmeverordnung berücksichtigt. Unseren Höfen bleibt dadurch unnötige Bürokratie erspart. Ich habe den Bürokratieabbau zur Chefsache gemacht – und diesen Weg gehe ich konsequent.“
Hintergrund
Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht dient der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bekämpfung von Steuerhinterziehung und sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2028 ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro eine elektronische Kassenpflicht besteht. Eine generelle Ausnahme soll für Betriebe gelten, deren Barumsätze pro Jahr unter 12.000 Euro liegen.

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