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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Einzelhandel: Bundeskartellamt interveniert bei Hochzeitsrabatten
Die Möbelhauskette XXXLutz verzichtet nach einer Intervention durch das Bundeskartellamt darauf, von seinen Lieferanten nach einer kürzlich erfolgten Fusion rückwirkend sogenannte Hochzeitsrabatte einzufordern.
Das Bundeskartellamt hatte am 9. November 2017 den Zusammenschluss von XXXLutz mit der Möbel Buhl GmbH & Co. KG freigegeben. Daraufhin forderte XXXLutz von den Lieferanten von Möbel Buhl eine Konditionenanpassung. Unter anderem sollten die für XXXLutz gewährten Konditionen rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 auch für alle getätigten Umsätze der Möbel Buhl-Häuser gültig sein. XXXLutz forderte eine Gutschrift sämtlicher Preis- und Konditionendifferenzen ab diesem Zeitpunkt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben dem Unternehmen in einem Schreiben mitgeteilt, dass nach den uns vorliegenden Informationen für die Forderung derartiger Gutschriften für die Vergangenheit keine sachliche Rechtfertigung zu erkennen ist. Soweit die adressierten Lieferanten auf die Forderungen ohne Weiteres eingehen, kann dies ein Indiz für ihre Abhängigkeit von XXXLutz sein. Angemessene Gegenleistungen des Händlers für diesen vergangenen Zeitraum waren nicht ersichtlich. XXXLutz hat daraufhin zugesichert, dass sie auf die Geltendmachung dieser Hochzeitsrabatte für den Zeitraum vor der Freigabe der Fusion verzichten werden.“
Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels hatte das Bundeskartellamt bereits 2014 entschieden, dass die anders gestalteten Hochzeitsrabatte, die die EDEKA Zentrale AG & Co. KG nach Übernahme der Plus-Märkte im Jahr 2009 von Lieferanten gefordert hatte, missbräuchlich waren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung des Amtes aufgehoben, derzeit ist der Fall noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig.

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