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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
EEG-Änderungsgesetz: Bundestag muss nachbessern
Anlässlich der Anhörung des Gesetzes zur Änderung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) erklären die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV): Es ist verständlich, dass die Bundesregierung angesichts des Zeitdrucks bei der „großen“ Reform des EEG im Sommer nicht jede notwendige Anpassung berücksichtigen konnte. Umso wichtiger ist es, die nun anstehende „kleine“ Reform zu nutzen, um wenigstens die gröbsten Fehler auszuräumen.
Insbesondere müssen die völlig unverhältnismäßigen Sanktionen, die das EEG für die Verletzung von Meldepflichten sowie für nicht korrekt funktionierende technische Einrichtungen vorsieht und von denen laut Auskunft der Bundesregierung bislang mindestens 10.000 Anlagenbetreiber – darunter mehrere tausend landwirtschaftliche Betriebe – betroffen sind, auch rückwirkend für die Jahre 2014 und 2015 abgesenkt werden. Diese führen im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Anlagenbetreibers.
Darüber hinaus darf die Überarbeitung der auch aus Sicht des Klimaschutzes nicht sachgerechten technischen Anforderungen an bestehende Biogasanlagen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. In Kombination mit der anstehenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der neuen Düngeverordnung (DüV) führen diese Anforderungen zu hohen und unnötigen Mehrkosten von zum Teil mehreren 100.000 Euro und bergen die Gefahr, dass Anlagen aufgrund dieser Regelungen stillgelegt werden müssen.
Auch muss noch vor Beginn der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2017 die Diskriminierung von Abfallvergärungsanlagen gegenüber Anlagen, die nachwachsende Rohstoffe vergären, aufgehoben werden. Ein Ausschreibungsverfahren, in dem kein Bieter diskriminiert wird, ist die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb. (BBE, DBV, FvB, FVH)

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