Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Düngegesetz: EU-Recht macht Änderung nötig

Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes" (20/8658) vorgelegt. Das Vorhaben dient vorrangig der Umsetzung von EU-Recht. Insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie steigen die Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung an die EU-Kommission.

EU-Recht macht Änderung des Düngegesetzes nötig. Bild: GABOT.

„Die Beibehaltung des Status quo (Null-Option) wurde geprüft“, heißt es in dem Entwurf. Sie sei jedoch „vor dem Hintergrund des durchzuführenden EU-Rechts im Anwendungsbereich des Düngerechts und der Umsetzung von Anforderungen, die sich aus der Nitratrichtlinie ergeben, nicht möglich“. Mit der nun vorliegenden Änderung des Düngegesetzes würden die erforderlichen nationalen Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1009 (EU-Düngeprodukteverordnung) erlassen: Insbesondere die Regelungen zur Benennung einer notifizierenden Behörde, die auf Grund der Vorgaben dieser Verordnung wesentliche Aufgaben bei der Befugniserteilung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) übernehmen muss, sowie Regelungen hinsichtlich der Notifizierung und Überwachung von KBS. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat zu überwachen, ob die notifizierten Stellen, denen sie die Befugnis zur Wahrnehmung von Konformitätsbewertungsaufgaben erteilt hat, die Anforderungen erfüllen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Zur Einrichtung eines Wirkungsmonitorings der Düngeverordnung werde vor dem Hintergrund der Anforderungen der Nitratrichtlinie eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Einzelheiten des Monitorings sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Aufgrund der Verordnungsermächtigung sollen insbesondere die Mitwirkung und Zusammenarbeit verschiedener Behörden und der Austausch und die Erhebung der zur Durchführung des Monitorings erforderlichen Daten geregelt werden. (hib/NKI)

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