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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DFHV: Neue Importregelungen für Bio
Die Änderungen sind nicht unerheblich, schreibt der Deutscher Fruchthandelsverband e.V. in seinem aktuellen Newsletter. Insbesondere müssten die Biokontrollen nach neuem Bio-Recht nun bei den meisten Früchten an den Grenzkontrollstellen durchgeführt werden.
Ursprünglich sei die Grenzkontrollstellenpflicht für alle Obst- und Gemüse-Importe vorgesehen gewesen. Der DFHV hatte jedoch bereits vor einem Jahr vor den Auswirkungen der Umstellungen gewarnt und praktikable Anpassungen gefordert, die zu großen Teilen von der EU-Kommission nun umgesetzt wurden. Wichtige Erzeugnisse wie Bananen und Ananas seien daraufhin von der Grenzkontrollstellenpflicht ganz ausgenommen worden. Für Ware, die aus pflanzengesundheitlichen Gründen ohnehin an einer Grenzkontrollstelle kontrolliert werden muss, würde die Kontrolle parallel zur pflanzengesundheitlichen Kontrolle entweder an der Grenzkontrollstelle selbst oder an einem alternativen Kontrollpunkt durchgeführt, sofern die Grenzkontrollstelle dem zustimme.
Die Biokontrolle werde in Deutschland zudem nun nicht mehr vom Zoll selbst durchgeführt, sondern vorab durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Der DFHV appelliert an die Kontrollbehörden während der Umstellungszeit mit Augenmaß vorzugehen, um insbesondere bei den verderblichen Obst- und Gemüseerzeugnissen keine längeren Verzögerungen bei der Abwicklung zu riskieren. (Quelle: DFHV)

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