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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DBV: Unlautere Einkaufspraktiken des Handels auch gesetzlich bekämpfen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert gemeinsam mit dem EU-Bauern- und Genossenschaftsverband COPA-COGECA eine EU-Gesetzgebung zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette. Dies erklären beide Verbände zur Folgenabschätzung der EU-Kommission und zum neu eröffneten Konsultationsverfahren. COPA-COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen sagte in Brüssel: „Das enorme Ungleichgewicht in der Lebensmittelkette ließ keine andere Wahl, als die Einführung einer Gesetzgebung zu fordern, um die Position der Landwirte zu verbessern und unlauteren Handelspraktiken Einhalt zu gebieten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Landwirte beispielsweise nur 20% des Einzelhandelspreises eines Steaks erhalten, obwohl sie diejenigen sind, die den Großteil der für die Erzeugung notwendigen Arbeit leisten. Die freiwillige Supply Chain Initiative (SCI), welche von Einzelhändlern und Verarbeitern entwickelt worden war und welcher COPA und COGECA nicht beigetreten sind, funktioniert eindeutig nicht. Es bedarf darüber hinaus einer Verbesserung der Markttransparenz.“
DBV und COPA-COGECA erwarten, dass die EU-Kommission Anfang 2018 konkrete gesetzliche Vorschläge vorlegt. Der DBV verweist auch darauf, dass es in Deutschland gelungen ist, das so genannte Anzapfverbot im nationalen Kartellrecht zu schärfen. Hiermit wird marktbeherrschenden Handelsketten untersagt, ihre Einkaufsmacht etwa für die Auferlegung sachlich unbegründeter Einkaufsrabatte zu missbrauchen. Auf EU-Ebene werden nun weitere Schritte diskutiert, z. B. verpflichtende Zahlungsfristen von 30 Tagen. (DBV/COPA-COGECA)

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