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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DBV: Sieht sich durch Beschluss im Fall Kaiser´s Tengelmann bestätigt
„Die Landwirtschaft sieht sich durch die heutige Entscheidung des Düsseldorfer Kartellsenats in ihrer Kritik an der Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka bestätigt“, erklärte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte am Vormittag die Ministererlaubnis zur Übernahme der Supermarktkette Kaiser´s Tengelmann durch Edeka vorläufig suspendiert. Der DBV hatte die Ausnahmegenehmigung von Minister Sigmar Gabriel kritisiert, da die Übernahme die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und dessen Marktmacht verstärke und die Wettbewerbssituation für die Landwirtschaft, die Verarbeiter und Vermarkter einseitig verschlechtere.
Der Bauernverband hatte ebenfalls bemängelt, dass es dadurch – wie aktuell schon sichtbar - zu immer stärkeren Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft kommen würde. „Wir sehen unverändert die Bundesregierung und den Gesetzgeber in der Verantwortung, die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Lebensmittellieferkette nachzubessern“, so Rukwied. Neben einer wirksamen Fusionskontrolle müssten auch gerichtsfeste Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen geschaffen und klarere Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht gezogen werden. Die anstehende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müsse dazu genutzt werden. (DBV)

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