Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

DBV: "Revision der Öko-Verordnung braucht ein Reset"

Der Öko-Beauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Heinrich Graf von Bassewitz, forderte die Trilogpartner der EU - Kommission, Rat und Parlament - auf, aus den festgefahrenen Verhandlungen über die neue Ökolandbau-Verordnung auszusteigen und sich damit für einen kompletten Neustart des Revisionsvorhabens zu entscheiden.

Die Revision der Öko-Verordnung braucht ein Reset, fordert der DBV.

DBV-Öko-Beauftragter von Bassewitz appellierte an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, sich im bevorstehenden Agrarministerrat für die Einstellung des fruchtlosen Revisionsprozesses einzusetzen. Stattdessen sollte die Weiterentwicklung der geltenden Ökolandbau-Verordnung aus dem Jahr 2007 neu angegangen werden.

Die letzten Monate hätten verdeutlicht, so von Bassewitz, dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten sich in den Vorschlägen für eine neue Öko-Verordnung nicht wiederfände. Auch Deutschland sei mit zentralen Vorschlägen insbesondere zum Umgang mit möglichen Rückstandsverdachtsfällen nicht einverstanden. Die Kompromisstexte der Trilogpartner würden immer komplizierter und inkonsistenter werden. Ein Problem würde gelöst, aber gleichzeitig ein neues aufgeworfen.

So sei zwar aus dem Gesetzesentwurf die automatische Produktaberkennung infolge der Sondergrenzwerte für den Ökolandbau gestrichen worden, dafür würde aber nach dem letzten Kompromissvorschlag Maltas zukünftig jeder Bagatellfund zum offiziellen Untersuchungsfall werden. Somit würden zehntausende von offiziellen Untersuchungsfällen das Kontrollsystem und die Öko-Vermarktung lähmen und obendrein den Eindruck erwecken, dass im Ökolandbau etwas nicht stimme, kritisierte Bassewitz. „Dabei sind über 95% der Öko-Produkte nahezu unbelastet; Bio ist sauber“, stellte von Bassewitz fest. „Doch dank feinster Messanalytik und ubiquitärer Umweltbelastungen wird in fast jeder zweiten Produktprobe irgendein Stoff in minimalen Mengen gefunden, so dass auch die Ökolandwirtschaft in weiten Teilen unseres Landes und Europas keine Rückstandsfreiheit versprechen kann, sondern höchstmögliche Rückstandsarmut und eine umweltfreundliche Prozessqualität. Wer von uns Rückstandsfreiheit fordert, erteilt uns damit ein Berufsverbot“, betonte von Bassewitz.

Ähnliche Auswirkungen hätte laut von Bassewitz die Forderung, dass Ökolandwirte in 15 Jahren nur noch ökovermehrtes Saatgut verwenden dürften. Die deutschen Öko-Bauern verwenden für fast alle wichtigen Ackerbaukulturen Öko-Saatgut. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, muss über die interaktive Angebotsdatenbank organicXseeds nachgewiesen werden, dass ökovermehrtes Saatgut nicht verfügbar war. „Der Großteil Europas hat den ersten Schritt zur Einrichtung einer solchen Datenbank noch nicht getan, obwohl sie seit fast 10 Jahren vorgeschrieben ist. Statt diese Datenbanken europaweit durchzusetzen, will die EU jetzt spätestens in 15 Jahren keine Ausnahmen mehr zulassen. Dann werden die Öko-Gärtner und Obstbauern für sehr viele Spezialkulturen wegen fehlender Rentabilität der Vermehrung kein Öko-Saatgut mehr zur Verfügung haben“, stellte von Bassewitz fest.

Der Ausstieg aus der von Anfang an falsch ausgerichteten Ökolandbau-Novelle sei der einzig richtige Weg. Es sei ein Lehrstück gelebter europäischer Demokratie, einen in drei Jahren Arbeit offenbar nicht verbesserungsfähigen Gesetzesentwurf der EU-Kommission zurückzuweisen, betonte von Bassewitz. Denn die Probleme seien ganz überwiegend administrativer Art und könnten bei gutem Willen der EU-Kommission und pragmatischem Lösungswillen der Verwaltungen auf Basis des bestehenden Rechts gelöst werden. (DBV)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.