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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DBV-Präsidium: Verabschiedet Erklärung zur Novelle des Baugesetzbuches
Land- und forstwirtschaftliche Flächen müssen besser geschützt werden. Diese Forderung erneuert das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einer Erklärung zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB). Täglich würden immer noch etwa 80 Hektar für die landwirtschaftliche Nutzung unwiederbringlich verloren gehen. Der DBV unterstützt deshalb das Ziel der Novelle, die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden zu stärken, um die Neuinanspruchnahme von Flächen für Baumaßnahmen auf der "Grünen Wiese" möglichst zu vermeiden, fordert jedoch eine stringente Formulierung im Gesetz. Es sei nicht ausreichend, so der DBV, das Führen von Flächen- und Leerstandskatastern zur Ermittlung des Innenentwicklungspotentials lediglich in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Es sei vielmehr notwendig, die Kommunen dazu zu verpflichten. Nur wenn anhand von Flächen- und Leerstandkatastern nachgewiesen wird, dass ein Bauvorhaben im vorhandenen Innenbereich nicht verwirklicht werden kann, darf eine Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen, fordert der DBV.
Zum privilegierten Bauen im Außenbereich für die Landwirtschaft stellt das Präsidium fest, dass diese Regelung für die Landwirtschaft unverzichtbar ist. Gerade die Tierhalter, von denen zwei Drittel der Wertschöpfung der deutschen Landwirtschaft stammen, sind darauf angewiesen, dass die Privilegierung nach Paragraf 35 BauGB weiterhin für alle Stallbauvorhaben im Außenbereich gilt. Der Gesetzentwurf vermenge auf unzulässige Weise Baurecht mit Umweltrecht. Dadurch würden auch Stallbauten, die die strengen umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne Not baurechtlich verhindert.
Der volle Wortlaut der Erklärung steht unter www.bauernverband.de im Internet.

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