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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DBV: Politisches Handeln in Sachen „Hofabgabeklausel“ gefordert
Derzeit zahlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau keine Renten aus. Dieser Umstand ist für die betroffenen Landwirte unzumutbar und muss durch ein Handeln des Gesetzgebers möglichst schnell beseitigt werden. Bis dahin muss zumindest die Altersrente vorläufig ausgezahlt werden.
Der Erhalt der Hofabgaberegelung unter den Vorgaben des BVerfG ist wegen der unterschiedlichen Ansichten in den Regierungsparteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums kaum vorstellbar. Durch die Vorgaben des BVerfG für eine Rechtsänderung zum Erhalt der Hofabgaberegelung und durch die politische Blockade ist eine untragbare Situation für die Rentenantragsteller entstanden. Sollte ein Konsens über eine modifizierte Hofabgaberegelung nicht möglich sein, muss mit deren Abschaffung zumindest sichergestellt werden, dass eine zusätzliche Belastung der aktiv Versicherten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung vermieden wird. Dies kann z.B. geschehen, in dem der im Jahr 2005 zur Kostenentlastung des Bundes eingeführte „Solidarbeitrag“ der aktiven Landwirte zur Mitfinanzierung der Altenteilerkrankenversicherung abgeschafft wird. Weiterhin muss eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung für alle Rentenarten erfolgen. Auf jeden Fall sind wirkungsgleiche Instrumente zu entwickeln, um die vom BVerfG bestätigten legitimen agrarstrukturellen Ziele weiterhin zu verfolgen. (DBV)

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