Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

DBV: Legt Rechtsgutachten vor

Landwirtschaft und Klimaschutz als Staatsziele ins Grundgesetz.

DBV legt Rechtsgutachten vor. Bild: GABOT.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat ein Rechtsgutachten zur Einbeziehung von Landwirtschaft und Klimaschutz in die Staatsziele nach Artikel 20a des Grundgesetzes vorgelegt. Das Gutachten wurde erstellt von Professor José Martinez, Universität Göttingen. Es leitet her, warum eine Ergänzung der bisherigen Staatsziele für Umwelt und Tierschutz geboten ist. Der DBV hatte im April 2021 im Rahmen seines Zukunftskonzeptes einen solchen Vorschlag unterbreitet, der mit dem Rechtsgutachten nun weiter vertieft wurde.

Dazu unterstreicht Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes: „Wir brauchen eine Verständigung darüber, dass eine starke heimische Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit zusammengehören. Umwelt- und Klimaschutz müssen bei politischen Entscheidungen in die Agrarpolitik integriert werden. Von einer Grundgesetzänderung erhoffen wir uns nicht nur einen neuen gesellschaftlichen Konsens, die Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes sind auch wichtig für Güterabwägungen der Gerichte. Unser Vorschlag umfasst neben der Ernährungssicherung ausdrücklich auch den Klimaschutz."

Professor José Martinez erläutert die Argumentation des Rechtsgutachtens: „Ernährungssicherheit durch eine nachhaltige heimische Agrarstruktur und Klimaschutz sind überragend wichtige Gemeinwohlinteressen. Sie haben im Grundgesetz derzeit zu wenig Gewicht. Die Ernährungssicherheit ist bisher lediglich als optionale Staatsaufgabe definiert. Wie sie umgesetzt werden soll, wird zudem nicht weiter konkretisiert. Der Klimaschutz ist unvollständig in der Staatszielbestimmung „Umwelt" in Art. 20a GG enthalten. Erforderlich ist daher eine Aufwertung des Gemeinwohlinteresses der „Ernährungssicherheit durch eine nachhaltige heimische Agrarstruktur" zu einer objektiv verbindlichen Staatszielbestimmung. Dem Gemeinwohlinteresse „Klimaschutz" muss durch ein verfassungsrechtlich zwingendes Monitoring-Verfahren die erforderliche Durchsetzungskraft verliehen werden. Beide vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetztes berücksichtigen dabei den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers." (DBV)

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