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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DBV: Kooperative Vereinbarungen zum Insektenschutz
„Mit diesem verfehlten Insektenschutzpaket drohen den Landwirten jetzt pauschale Pflanzenschutzverbote. Das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung war von Beginn an falsch ausgerichtet, da wesentliche Gefährdungsursachen für Insekten ausgeklammert wurden, hauptsächlich auf Auflagen und Ordnungsrecht und einseitig auf Verbote von Pflanzenschutzmitteln gesetzt wurde.“ Damit werde Landwirtschaft in Schutzgebieten in Frage gestellt. „Dies ist ein massiver Vertrauensverlust und eine schwere Hypothek für den kooperativen Naturschutz“, so Bauernpräsident Rukwied.
Die Länder müssten jetzt einerseits gemeinsam mit der Landwirtschaft kooperative Vereinbarungen zum Insektenschutz in Schutzgebieten treffen, um den betroffenen Betrieben eine Perspektive für ihre Produktion von heimischen Nahrungs- und Futtermitteln zu erhalten. Andererseits seien die Länder gefordert, den finanziellen Erschwernisausgleich in allen nationalen und europäischen Schutzgebieten vorzusehen, wenn zum Schutz von Insekten die Bewirtschaftung eingeschränkt werde. Immerhin habe der massive Einsatz der Agrarpolitiker der Unionsfraktion im Rahmen der Beratungen zum Bundesnaturschutzgesetz dafür gesorgt, dass die bestehenden Möglichkeiten zum Ausgleich für betroffene Landwirte deutlich ausgeweitet wurden. Andererseits habe es bei der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung massive Vorbehalte gegen verbindliche Regelungen zur Kooperation, zum Erschwernisausgleich und für kooperative Länderregelungen gegeben. Der geplante neue Fördergrundsatz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz für einen Erschwernisausgleich für die Auflagen im Pflanzenschutzrecht könne zwar in Teilen helfen, stelle aber keinen Anspruch dar, klammere Naturschutzgebiete aus und könne ohnehin nicht über den grundsätzlichen Konstruktionsfehler des Insektenschutzpaketes hinwegtäuschen. „Wir müssen feststellen, dass die Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett nicht vollständig umgesetzt wurde“, so Joachim Rukwied. (DBV)

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