Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

DBV: Keine Patente auf konventionell gezüchteten Brokkoli

Das Patentrecht, wie es klassischerweise bei technischen Erfindungen zur Anwendung kommt, sollte im Bereich der lebenden Materie auch in Zukunft nicht gelten. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) das Europäische Patentamt in München in einer Stellungnahme hingewiesen.

Das Patentrecht, wie es klassischerweise bei technischen Erfindungen zur Anwendung kommt, sollte im Bereich der lebenden Materie auch in Zukunft nicht gelten. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) das Europäische Patentamt in München in einer Stellungnahme hingewiesen. Dies gelte insbesondere für Verfahren in der Pflanzenzucht, die im Wesentlichen biologisch seien aber auch für die daraus gewonnen Erzeugnisse, stellte der DBV klar.

In einer aktuellen Stellungnahme zum sogenannten Brokkolipatent betont der DBV, dass die Züchter auf alle herkömmlichen Züchtungsmethoden und auf bereits bestehende Sorten zur Weiterzüchtung freien Zugriff haben müssen. Nur so sei das Züchten neuer Sorten möglich. Durch die bestehende Gesetzeslage sei sichergestellt, heißt es beim DBV, dass Pflanzensorten und Tierrassen sowie "im Wesentlichen" biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar seien. Der deutsche Gesetzgeber hat den Ausschluss der Patentierbarkeit konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere in diesem Jahr klarstellend geregelt. Dies sei ein wichtiges Signal, sowohl nach Brüssel als auch an das EPA, so der DBV. Auch das Europäische Patentamt hatte in einer ersten Entscheidung zum umstrittenen "Brokkolipatent" und zur sogenannten "Schrumpeltomate" im Jahr 2010 bestätigt, dass Schritte der geschlechtlichen Kreuzung ganzer Pflanzengenome und die anschließende Selektion von Pflanzen grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen seien. Diese wichtige Feststellung müsse sich in der Konsequenz auch auf die Patentierbarkeit der Erzeugnisse auswirken, stellte der DBV klar.

Der Brokkoli, über dessen Patentierbarkeit das Europäische Patentamt nun zu entscheiden hat, soll eine "besondere gesundheitsfördernde Wirkung" haben, berichtet der DBV unter Berufung auf das Patentamt. (DBV)

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