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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DBV: Bioenergie braucht Zukunftsperspektive
Zu den Eckpunkten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Umstieg auf Ausschreibungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erklärt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV):
„Die Eckpunkte zu den EEG-Ausschreibungen im Bereich der Bioenergie sind nicht konkret genug und bieten keine wirkliche Zukunftsperspektive. Es muss ein konkreter Zeitplan vorgelegt werden, wann für welche Biomasse-Anlagen Ausschreibungen angeboten werden. Die Landwirte benötigen ein klares politisches Signal, ansonsten werden Sie die für eine bedarfs- und marktgesteuerte Stromerzeugung notwendigen Investitionen in Speicher, Generatoren usw. nicht durchführen. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, droht eine Welle von Abschaltungen bei Biogasanlagen in den Jahren nach 2020 – also wenn auch die letzten Kernenergieanlagen vom Netz gehen.
Die Bioenergie ist notwendiger Teil der Energiewende und ein sinnvoller Verwertungspfad für nachwachsende Rohstoffe. Daher ist es positiv, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Bestandsanlagen in die Ausschreibung einbeziehen und langfristige Perspektiven geben möchte. Dabei ist es wichtig, dass bestehende Anlagen nicht auf die Zubaugrenze von 100 MW pro Jahr angerechnet werden. Der Vorschlag, Neuanlagen von den Ausschreibungen generell auszuschließen, ist nicht nachvollziehbar. Alle Anlagenkonzepte sollten sich dem gleichen Wettbewerb in den Ausschreibungen stellen können. Schließlich müssen die Ausschreibungen so gestaltet sein, dass bäuerlich getragene Konzepte gegenüber externen Investoren nicht das Nachsehen haben.“ (DBV)

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