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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DBV: Benachteiligung pauschalierender Betriebe droht
„Der geplante Pauschalierungssatz von 9,5% beruht auf einer systematischen Verzerrung und dürfte zu einer weiteren Benachteiligung der pauschalierenden Betriebe führen. Denn die Berechnung beruht gerade nicht auf den Daten derjenigen Betriebe, die von der neuen, ab dem 01.01.2022 geltenden Regelung zur Pauschalierung Gebrauch machen, sondern auf den Zahlen sämtlicher Betriebe, die vor der Änderung des Anwendungsbereiches pauschaliert haben.“
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 war die Regelung zur Umsatzsteuerpauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft im Anwendungsbereich drastisch eingeschränkt worden, um Forderungen der Europäischen Kommission im Vorgriff entgegenzukommen. Zu den europäischen Vorgaben gehört grundsätzlich auch eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Durchschnittssatzes. Dieser muss aber anhand der tatsächlichen Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte ermittelt werden. Die negativen Folgen lassen sich nach Einschätzung des DBV zumindest eingrenzen. „Dieses systematische Problem lässt sich praktikabel nur durch eine Verschiebung des Zeitpunktes lösen, ab dem ein neuer Satz Anwendung finden muss“, fordert der Bauernpräsident. Auch die vorgesehene automatische jährliche Anpassung auf dem Verwaltungsweg wird sehr kritisch eingeschätzt, denn es fehlt an einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage. „Substanzielle Änderungen bei der Steuerbemessung müssen im geordneten parlamentarischen Verfahren erfolgen“, so Rukwied. (DBV)

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