Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

DBV: Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in 2013

Für das Kalenderjahr 2013 werden die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung auf der Grundlage der am 31. Dezember 2012 geltenden Beitragsregelungen der früheren regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften berechnet.

Für das Kalenderjahr 2013 werden die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung auf der Grundlage der am 31. Dezember 2012 geltenden Beitragsregelungen der früheren regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften berechnet. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin. Somit bleibt es im Kalenderjahr 2013 bei regional festgesetzten Beiträgen. Erst zum 01.01.2014 ist die zum 1. Januar 2013 startende neue bundesweite Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dafür zuständig.

Aufgrund der Reduzierung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung von 175 Mio. Euro im Jahr 2012 auf 150 Mio. Euro im Jahr 2013 wird es zum Teil zu Beitragserhöhungen kommen, teilt der DBV mit. Dies werde sich im Folgejahr fortsetzen, wenn es nicht gelänge, die politisch bereits vorgesehenen weiteren Reduzierungen der Bundesmittel zu verhindern.

Der bundesweit einheitliche Beitragsmaßstab zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab dem Kalenderjahr 2014 muss von der Vertreterversammlung der (SVLFG) bis zum Ende Oktober 2013 beschlossen werden. Nach einer Übergangszeit von 5 Jahren kommt dann der einheitliche Beitragsmaßstab voll zur Anwendung. (DBV) 

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