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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
DBV: Aussetzung der Importzölle auf alle Stickstoffdünger erweitern
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Importzölle auf Harnstoff und Ammoniak wird vom Deutschen Bauernverband begrüßt. Dieser muss aber auf alle Stickstoffdünger erweitert werden.
Dazu der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling: „Die Zollaussetzung muss zusätzlich um die handelsüblichen Stickstoff-Mischdünger erweitert werden. Dazu zählen etwa Kalkammonsalpeter, Diammonphosphat und NPK-Dünger. Zudem fordern wir im Verbund mit dem EU-Bauernverband Copa die Aufhebung der Anti-Dumpingzölle auf Düngemittelimporte aus den USA sowie aus Trinidad und Tobago. Wir brauchen mehr Wettbewerb, um den drastisch gestiegenen Preisen für Düngemittel etwas entgegenzusetzen und damit auch zukünftig die Versorgung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können. Das Bundeskartellamt und die EU-Kommission müssen die Preissetzung bei der Herstellung und Vermarktung von Düngemitteln genauer überprüfen. Die Einführung eines neuen CO2-Grenzausgleichs für Stickstoffdüngemittel (sog. CBAM) darf nicht zu einer Verminderung des Wettbewerbs unter den Düngemittelherstellern führen, der die Landwirte zusätzlich belastet.“
Der Verordnungsvorschlag zur Aussetzung der Zölle auf Ammoniak von 5,5% bzw. auf Harnstoff von 6,5% (außer für Russland und Belarus) muss nun vom EU-Ministerrat beraten werden. (DBV)

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