Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

DBV: Änderungen in der Agrarsozialversicherung

Zum 1. Januar 2016 steigen aufgrund der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.

Zum 1. Januar 2016 steigen aufgrund der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Die Beiträge liegen in den alten Bundesländern bei 236 Euro/Monat (Vorjahr: 232 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 206 Euro/Monat (Vorjahr: 199 Euro). Sie steigen somit um 1,7% (West) bzw. 3,5% (Ost). Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auch der Beitrag in der Alterssicherung trotz des konstanten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt wie im Vorjahr 18,7%.

Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung steigt nur in der Beitragsklasse 20, alle anderen Beitragsklassen bleiben konstant. Der Anstieg in der Beitragsklasse 20 ist auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen.

In der sozialen Pflegeversicherung bleibt der Beitrag im Jahr 2016 konstant. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung leisten, ergeben sich geringfügig niedrigere Beiträge (außer Beitragsklasse 20). Der Zuschlag beträgt im Jahr 2016 15,0% (Vorjahr: 15,2%). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 16,6% (Vorjahr: 16,82%). 

Landwirte, die aufgrund ihrer Einkommenssituation ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, müssen künftig keine Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse und zur Pflegeversicherung leisten. Der bisherige Unternehmerbeitrag fällt weg. Der Beitrag aus dem Arbeitslosengeld II wird in pauschalierter Form durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die zuständige Optionskommune getragen. 

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