Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Corona-Notbremse: Kein einheitliches Bild

Die bundesweite Notbremse sollte einheitliche Corona-Regeln definieren. Doch die Länder haben die Regeln unterschiedlich umgesetzt. In der Folge setzt sich die Verwirrung um die Öffnung von Blumenläden, Gartencentern und Baumärkten fort.

Sind Gartencenter geöffnet oder geschlossen? Darauf gibt es keine bundeseinheitliche Antwort. Bild: GABOT.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und mehr müssen Baumärkte laut Bundesnotbremse den normalen Verkauf schließen, Gartencenter hingegen können geöffnet bleiben. Verschiedene Bundesländer haben die Regeln allerdings unterschiedlich umgesetzt. In Bayern dürfen Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. In Sachsen hingegen führten die Regelungen zu Protesten, denn dort dürfen nur selbstständige Gartencenter öffnen. Bei Märkten, in denen zu einem weit überwiegenden Anteil Baustoffe und Werkzeuge verkauften, dürfen angeschlossene Gartencenter nicht öffnen.

Baumärkte sind abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Sie müssen bei einer Inzidenz ab 150 schließen. Liegt der Wert unter 150 , bleiben Terminshopping mit einem negativen Coronatest, und „Click and Collect“möglich.

Darüber hinaus gibt es kommunale Regelungen. So heißt es in der aktuellen Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: "Ein Modellprojekt ist ein von der jeweiligen Kommune finanziertes und durch Allgemeinverfügung bekannt gegebenes Projekt in einem klar abgrenzbaren Gebiet, bei dem im Zusammenspiel mit Testungen, Impfungen, der digitalen Kontaktnachverfolgung gemäß § 4a sowie entsprechenden Hygiene- und Durchführungskonzepten abweichend von dieser Verordnung Bereiche des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens geöffnet werden, um digitale Lösungen zu erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung zu gewinnen."

Die Öffnungssituation bleibt letztendlich ein Flickenteppich und muss jeweils ortsabhängig individuell ermittelt werden.

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