Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Corona: Neue Verordnung zur Saisonarbeit

In Baden-Württemberg gab es weitere Änderungen an bestehenden Corona-Verordnungen sowie eine neue Verordnung für Saisonarbeit.

Neue Corona-Verordnung für Saisonarbeit in Baden-Württemberg. Bild: GABOT.

Die baden-württembergische Landesregierung hat weitere Änderungen an bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. Daneben tritt am 11. September 2020 eine neue Verordnung zur Saisonarbeit in Kraft.

Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft

Vor dem Hintergrund von COVID-19-Ausbrüchen bei Erntehelfern gibt es nun auch eine spezielle Verordnung für Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Diese orientiert sich an der bestehenden Verordnung Schlachtbetriebe und sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

- Grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Betriebsstätte (§ 3 Absatz 1)

- Testung der Erntehelfer vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme (§ 4 Absatz 2 Satz 1) und wenn diese bis 14 Tage vor Inkrafttreten der Testpflicht stattfand (§ 4 Absatz 2 Satz 2)

- Empfehlung einer nochmaligen Testung sieben Tage nach der ersten Testung

- Erhebung und Speicherung von Daten, insbesondere der Arbeitszeiten, Einsatzorte, Arbeitsgruppen (§ 6 Absatz 1)

- Umfassende Informationspflicht des Betreibers, insbesondere mit Hinweis auf die durch Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsläufe und Vorgaben sowie über typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (§ 9 Absatz 1 Nummer 1)

- Ausstattung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung (§ 9 Absatz 1 Nummer 3)

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