- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Corona-Lockdown: Situation in den Nieder...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Corona-Lockdown: Situation in den Niederlanden
Der vollständige Lockdown betrifft auch Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen. Floristen haben ihr Geschäfte geschlossen, können aber mit dem physischen Verkauf außerhalb des Ladens fortfahren. Dies gilt allerdings nicht für Geschäfte in Einkaufspassagen. Die Abholung der Produkte ist auf Bestellung möglich.
Während Supermärkte geöffnet sind, sind Gartencenter geschlossen. Öffnen dürfen Gartencenter nur, wenn sie mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit Heimtierbedarf erzielen. Ansonsten dürfen Geschäfte nur dann geöffnet bleiben, wenn sie mindestens 70% ihres Umsatzes mit lebensnotwendigen Produkten wie Lebensmitteln, Waschmitteln und Körperpflegemitteln erzielen. Bisher lag diese Grenze bei 30%.
Zuletzt hatte der Floristenverband VBW mehrfach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium gehalten, um mehr Klarheit darüber zu bekommen, was in Bezug auf den Blumenverkauf erlaubt ist und was nicht. So wurde bestätigt, dass der Außenverkauf von Floristen mit Blumen, Pflanzen und anderen Artikeln weitergehen darf, der Innenverkauf in Einkaufszentren jedoch nicht. Es ist auch möglich, Produkte auf Bestellung abzuholen. Blumenläden sind daher eine Ausnahme von der Grundregel, dass "nur wesentliche Geschäfte geöffnet sein dürfen, die mehr als 70% ihres Umsatzes mit Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Tiernahrung erzielen".

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.