Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Corona: Bundesregierung zieht Notbremse

Die Bundesregierung hat eine Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz beschlossen.

Die Bundesregierung hat sich auf eine Verschärfung des Lockdowns verständigt. Grafik: GABOT.

"Wir setzen die Notbreme bundesweit um", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittag in einem Statement. "Wo die Inzidenz über 100 liegt sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen gelten. Dort, wo die Zahl der Infektionen stabil unterhalb der Inzidenz von 100 ist, sind es weiterhin die Länder, die in ihren Verordnungen über Einschränkungen genauso wie über Lockerungen entscheiden". Die Lage sei ernst, so die Bundeskanzlerin weiter. Man dürfe die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören.

"Damit wir die dritte Welle bremsen, damit wir sie brechen, damit wir sie umkehren, reichen die bisherigen Bund-Länder-Beratungen alleine nicht mehr aus..." Auch gab die Bundeskanzlerin bekannt, dass heute ein verpflichtendes Testangebot der Arbeitgeber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen worden sei.

Wenn die Ergänzung nach der Beratung in Kraft wäre, würde wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, die Notbremse greifen. Die schärferen Maßnahmen bleiben dann so lange in Kraft, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 wieder unterschreitet.

Für den Einzelhandel hat die Notbremse viele Auswirkungen, denn die Geschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind Lebensmittel- und Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Allerdings müssen bei einer Inzidenz über 100 in dieses Geschäften die Kunden FFP2- oder vergleichbare Masken tragen und es darf nur eine begrenzte Zahl an Kunden in die Läden.

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