Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

CO2-Bepreisung: Regierung lehnt Ausnahmen ab

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, jede emittierte Tonne CO2 zu bepreisen. Deshalb sollen sämtliche fossilen Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis versehen werden. Das gilt bereits für die Sektoren Wärme und Verkehr.

Die Regierung lehnt Ausnahmen bei der CO2-Bepreisung ab. Bild: GABOT.

Ab 2023 soll es auch für die Brennstoffe Kohle und Abfälle gelten. In seiner Stellungnahme zum entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelgesetzes (20/3438) forderte der Bundesrat, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Das lehnt die Bundesregierung ab. In ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung (20/3819) heißt es zur Begründung: „Emissionen aus Sonderabfallverbrennungsanlagen sind Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets, welches zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen unter der europäischen Klimaschutzverordnung zu verringern ist." Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sei ein zentrales Instrument zur Erreichung dieses Ziels. Und: „Kohlendioxidemissionen aus Sonderabfallverbrennungsanlagen belasten das deutsche Emissionsbudget genauso wie Emissionen aus anderen Abfallverbrennungsanlagen, nicht erbrachte Minderungen in diesem Bereich müsste die Bundesrepublik Deutschland demzufolge durch Zukauf entsprechender Mengen an Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten ausgleichen." Daher sei es folgerichtig, dass sämtliche Abfallverbrennungsanlagen, einschließlich der Sonderabfallverbrennung, in die CO2-Bepreisung einbezogen würden.

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