Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Chlorothalonil: Vorsorgliche Maßnahmen gutgeheißen

In einem Zwischenentscheid weist das schweizer Bundesverwaltungsgericht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen an, gewisse Informationen auf seiner Webseite zu Chlorothalonil vorübergehend zu entfernen.

Diskussion um Chlorothalonil, einem Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln. Bild: GABOT.

Das schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informiert auf seiner Webseite über den Wirkstoff Chlorothalonil sowie dessen Abbauprodukte (Metaboliten), die teilweise im Trinkwasser nachweisbar sind. Chlorothalonil ist Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln. Das BLV beurteilt die Muttersubstanz Chlorothalonil neu als wahrscheinlich krebserregend und stützt sich dabei auf die Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zu Chlorothalonil vom 30. Januar 2018 sowie auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zur Relevanzbeurteilung von Grundwassermetaboliten (2003).

Die Syngenta Agro AG erachtet diese Bewertung als unrichtig und unzulässig. Sie bezieht sich auf Studien zu Metaboliten, die einen krebserregenden Effekt dementieren. Sie forderte deshalb das BLV auf, die Neubewertung von Chlorothalonil zu widerrufen. Im Rahmen einer anfechtbaren Verfügung wies das Bundesamt die Anträge der Beschwerdeführerin ab.

Vorsorgliche Maßnahmen

Mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) focht die Syngenta Agro AG die Verfügung des BLV an. Der Schaden an ihren geschäftlichen Interessen werde umso höher, je länger das BLV die unzutreffenden Informationen verbreite.

Das BVGer heißt nach einer summarischen Abwägung aller angeführten Gründe das Gesuch der Beschwerdeführerin um vorsorgliche Maßnahmen einstweilen gut. Das Gericht weist somit das BLV an, entsprechende Inhalte von seiner Webseite vorübergehend zu entfernen. Gleichzeitig hält das BVGer fest, dass eine eindeutige Prozessprognose nicht möglich ist und daher erst im Entscheid zur Hauptsache zu entscheiden sein wird, ob die beanstandeten Informationen zutreffen oder nicht.

Konnexes Verfahren

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat mit Verfügung vom 10. Dezember 2019 der Syngenta Agro AG die Bewilligung für den Verkauf eines chlorothalonilhaltigen Pflanzenschutzmittels entzogen. Gegen den Widerruf dieser Bewilligung hat die Syngenta Agro AG ebenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Diese Zwischenverfügung kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Bundesverwaltungsgericht)

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