Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln mit Mancozeb

Für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Mancozeb werden die Zulassungen widerrufen.

Die Zulassung von 17 Pflanzenschutzmitteln mit Mancozeb endet durch Zeitablauf am 31. Januar 2021. Bild: GABOT.

In der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Mancozeb enthalten, spätestens zum 4. Juli 2021 widerrufen müssen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird daher die Zulassungen folgender Pflanzenschutzmittel zum 4. Juli 2021 widerrufen:

Mittel Zulassungsnr. Wirkstoffe Derzeitiges Zulassungsende
REVUS MZ006690-00Mancozeb + Mandipropamid31.12.2023
Dithane Vino WG007018-00Mancozeb31.01.2022
Manfil 80 WP007019-00Mancozeb31.01.2022
AREVA MZ007162-00Mancozeb + Dimethomorph31.12.2023
TRIDEX DG RAINCOAT024350-00Mancozeb31.01.2022
Manzate024350-60Mancozeb31.01.2022
Ridomil Gold MZ024412-00Mancozeb + Metalaxyl-M31.12.2021
Fantic M WG025872-00Mancozeb + Benalaxyl-M31.12.2026
Shaktis026417-00Mancozeb + Amisulbrom31.12.2025
Moonlight026417-60Mancozeb + Amisulbrom31.12.2025
Dithane NeoTec033924-00Mancozeb31.01.2022
Avtar 75 NT033924-66Mancozeb31.01.2022

Etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das BVL rechtzeitig in einer separaten Fachmeldung bekannt geben. Eine etwaige Aufbrauchfrist endet spätestens am 4. Januar 2022.

Zulassungsende durch Zeitablauf am 31. Januar 2021

Die Zulassung von 17 weiteren Pflanzenschutzmitteln mit Mancozeb endet ohnehin durch Zeitablauf am 31. Januar 2021. Deshalb ist für diese Mittel kein Widerruf notwendig. Darüber hat das BVL am 14. Dezember 2020 in einer Fachmeldung informiert. Nach Ende der Zulassung gilt für die in der Fachmeldung genannten Mittel eine sechsmonatige Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2021 nach dem Pflanzenschutzgesetz. Sie dürfen entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 bis zum 4. Januar 2022 aufgebraucht werden.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. (BVL)

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