Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Zulassungsänderungen bei lambda-Cyhalothrin

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die RHG für Lambda-Cyhalothrin abgesenkt. Diese neuen RHG gelten ab dem 26. Januar 2019.

Zulassungsänderungen bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin wegen Absenkung der Rückstandshöchstgehalte. Bild: GABOT.

Korrektur der Meldung am 23. Januar 2019

Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind auch nach diesem Tag verkehrsfähig, wenn sie die vorher geltenden RHG einhalten. Hiervon ausgenommen sind Reis, Grünkohl und die dem Grünkohl beigeordneten Blätter von Kohlrabi. Diese Erzeugnisse sind ab dem 26. Januar 2019 nur dann verkehrsfähig, wenn sie die mit dieser Verordnung geänderten, abgesenkten RHG einhalten.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft derzeit, ob weitere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, die Lambda-Cyhalothrin enthalten, geändert werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn die niedrigeren RHG bei sachgemäßer Anwendung nicht eingehalten werden können. Das würde dazu führen, dass die Erzeugnisse nicht mehr verkehrsfähig wären.

Eventuelle Änderungen wird das BVL in seinem Internetangebot bekanntmachen. (BVL)

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