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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Zulassungsänderung bei Risolex
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die seit August 2016 bestehende Anordnung des Ruhens für die Pflanzenschutzmittel Risolex (Zulassungsnummer 033282-00) und Risolex flüssig (043845-00) aufgehoben. Im Zuge der Aufhebung wurde die Zulassungen, mit einer Beschränkung auf Kartoffeln, die zur Lagerung vorgesehen sind, bis zum 30. November 2017 verlängert.
Am 26. August 2016 hatte das BVL ein sofortiges Ruhen der Zulassungen für Risolex und Risolex flüssig angeordnet, da zu diesem Zeitpunkt eine Absenkung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Tolclofos-methyl in Kartoffeln von 0,2 mg/kg auf 0,01 mg/kg (= Bestimmungsgrenze) wirksam wurde.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel hat der Erhöhung zugestimmt. Der neue Wert ist bereits in der Datenbank der Europäischen Kommission hinterlegt, wird aber erst wirksam mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die im Sommer 2017 zu erwarten ist. Dahingehend hob das BVL das Ruhen der Zulassung für die Pflanzenschutzmittel Risolex und Risolex flüssig auf und versah die Anwendung mit der Auflage, dass mit den beiden Pflanzenschutzmitteln behandelte Kartoffeln nur als Lagerkartoffeln verwertet werden dürfen. Hierdurch wird erreicht, dass Kartoffeln, die in dieser Saison noch mit den Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, erst nach Wirksamwerden des neuen RHG zur Vermarktung gelangen. Diese Beschränkung soll wieder aufgehoben werden, sobald der neue RHG veröffentlicht ist.

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