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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat verlängert
Nach der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat durch die EU-Kommission im Dezember 2017 wurde in Deutschland für einige glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel die Erneuerung der Zulassung beantragt. Die Bearbeitung dieser Anträge konnte nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgeschlossen werden. Wenn dies nicht von den Antragstellern zu verantworten ist, haben sie einen Rechtsanspruch darauf, dass bestehende Zulassungen verlängert werden. Deshalb hatte das BVL diese zunächst bis zum 15. beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Darüber hatte das BVL in einer Mitteilung am 11. Dezember 2018 informiert.
Bei einigen dieser Pflanzenschutzmittel ist es bis jetzt nicht möglich, fristgerecht über die Anträge zu entscheiden, weil vorgeschriebene Schritte im Zulassungsverfahren nicht abgeschlossen werden konnten. Dafür gibt es je nach Pflanzenschutzmittel unterschiedliche Gründe, zum Beispiel:
- Der zonale berichterstattende Mitgliedstaat (zRMS) hat seine Bewertung des Antrags noch nicht abgeschlossen. Das gilt auch für einige Anträge, bei denen Deutschland für die Bewertung zuständig ist.
- Die Zulassungsentscheidung des zRMS liegt vor. Die Prüfung, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen eine Zulassung in Deutschland erfolgen kann, konnte nicht abgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund muss das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemäß Artikel 43 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 die betroffenen Zulassungen verlängern. Um den Händlern sowie den Anwendern Planungssicherheit für die kommende Saison zu geben und die Antragsteller gleich zu behandeln, werden die meisten bestehenden Zulassungen bis zum 15. Dezember 2020 verlängert.(BVL)

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