Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Wirkstoff Acetamiprid wird eingeschränkt

Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion Pflanzenschutzmittelrückstände, hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, bestimmte Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid im Sinne des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes abzusenken.

Absehbare Einschränkung des Anwendungsumfangs von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid. Bild: GABOT.

Gleichzeitig wurden neue toxikologische Referenzwerte (ADI/ARfD) für Acetamiprid vom Ausschuss offiziell zur Kenntnis genommen.

Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte für 38 der derzeit geltenden Rückstandshöchstgehalte in Anbetracht der empfohlenen Referenzwerte ein gesundheitliches Risiko festgestellt. Mit der vorgesehenen Verordnung werden für diese 38 Erzeugnisse die Rückstandshöchstgehalte abgesenkt.

Zu den betroffenen Erzeugnissen zählen:

  • Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten, Mispeln)
  • Steinobst (Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche)
  • Trauben (Tafel- und Keltertrauben)
  • diverse Beerenarten (Brom-, Him-, Heidel-, Kran-, Johannis-, Stachel- und Holunderbeeren)
  • Fruchtgemüse (Tomaten, Paprika, Schlangengurken, Zucchini, Melonen, Wassermelonen, Kürbisse)
  • Kohlgemüse (Brokkoli, Blumenkohl, Kopfkohl)
  • Salate (Feldsalat, grüner Salat, Endivien, Rucola, Roter Senf)
  • Spinat
  • Mangold
  • Spargel
  • Tafeloliven
  • Bananen

In Deutschland werden zurzeit die zugelassenen Anwendungen Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel überprüft, die von den kommenden Rückstandshöchstgehaltsabsenkungen betroffenen sein können. Über das Ergebnis der Prüfung werden die betroffenen Zulassungsinhaber über eine Anhörung informiert. Anwendungen, bei denen auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten die neu festzusetzenden Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden können, werden widerrufen.

Die Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 veröffentlicht. Die neuen Rückstandshöchstgehalte werden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung rechtskräftig. Eine Abverkaufsmöglichkeit für vorher legal erzeugte Ware wird gewährt. (BVL)

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