Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Das BVL widerruft die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin zum 1. Dezember 2020.

Die Anträge auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung einiger Mittel wurden zurückgezogen. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin zum 1. Dezember 2020. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

Name Wirkstoff Zulassungsnummer
Bayer Garten Combigranulat Lizetan* Imidacloprid 024590-00
Bayer Garten Combigranulat*Imidacloprid024590-60
Confidor WG 70Imidacloprid024185-00
Warrant 700 WGImidacloprid007067-00
Arbinol BDenathoniumbenzoat034123-00
PolytanolCalciumphosphid005278-00
Polytanol PCalciumphosphid024441-00
FURY 10 EWzeta-Cypermethrin024222-00

*Die Zulassung ruht seit 1. Oktober 2013

Der Widerruf von Bayer Garten Combigranulat Lizetan und Bayer Garten Combigranulat erfolgt von Amts wegen. Deshalb gelten für diese Pflanzenschutzmittel weder Abverkaufs- noch Aufbrauchfristen. Ab dem 2. Dezember 2020 sind sie entsorgungspflichtig.

Da der Widerruf von Confidor WG 70, Warrant 700 WG, Arbinol B, Polytanol, Polytanol P und FURY 10 EW auf Antrag der Zulassungsinhaber erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juni 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Juni 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund

Die EU-Genehmigungen für die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin enden gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/1643 am 1. Dezember 2020. Grund dafür ist, dass die Anträge auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung zurückgezogen wurden. Daraufhin wurde die zuvor verlängerte Genehmigungsdauer der Wirkstoffe verkürzt. (BVL)

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