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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin zum 1. Dezember 2020. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
| Name | Wirkstoff | Zulassungsnummer |
|---|---|---|
| Bayer Garten Combigranulat Lizetan* | Imidacloprid | 024590-00 |
| Bayer Garten Combigranulat* | Imidacloprid | 024590-60 |
| Confidor WG 70 | Imidacloprid | 024185-00 |
| Warrant 700 WG | Imidacloprid | 007067-00 |
| Arbinol B | Denathoniumbenzoat | 034123-00 |
| Polytanol | Calciumphosphid | 005278-00 |
| Polytanol P | Calciumphosphid | 024441-00 |
| FURY 10 EW | zeta-Cypermethrin | 024222-00 |
*Die Zulassung ruht seit 1. Oktober 2013
Der Widerruf von Bayer Garten Combigranulat Lizetan und Bayer Garten Combigranulat erfolgt von Amts wegen. Deshalb gelten für diese Pflanzenschutzmittel weder Abverkaufs- noch Aufbrauchfristen. Ab dem 2. Dezember 2020 sind sie entsorgungspflichtig.
Da der Widerruf von Confidor WG 70, Warrant 700 WG, Arbinol B, Polytanol, Polytanol P und FURY 10 EW auf Antrag der Zulassungsinhaber erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juni 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Juni 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Hintergrund
Die EU-Genehmigungen für die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin enden gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/1643 am 1. Dezember 2020. Grund dafür ist, dass die Anträge auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung zurückgezogen wurden. Daraufhin wurde die zuvor verlängerte Genehmigungsdauer der Wirkstoffe verkürzt. (BVL)

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