Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Widerruf der Zulassung von Bayfidan

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Bayfidan zur Anwendung an Porree widerrufen.

Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Bayfidan zur Anwendung an Porree. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 21. September 2017 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Bayfidan (Zulassungsnummer 033545-00) zur Anwendung an Porree widerrufen. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund

Das Pflanzenschutzmittel Bayfidan enthält den Wirkstoff Triadimenol. Mit der Verordnung (EU) 2017/627 der Kommission wurden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Triadimenol bei Kulturen, für die keine Rückstandsdaten entsprechend der neuen Rückstandsdefinition vorhanden waren, auf die Bestimmungsgrenze herabgesetzt. Dazu gehört auch Porree, für den nun ein RHG von 0,01* mg/kg gilt. Dieser RHG ist bei der Anwendung von Bayfidan nicht einhaltbar. Der abgesenkte RHG gilt für Erzeugnisse, die ab dem 27. Oktober 2017 hergestellt werden. Porree, der in dieser Saison behandelt wurde, ist also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn die Ernte vor dem 27. Oktober 2017 erfolgt. (BVL)

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