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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Widerruf der Zulassung Propiconazol-Mitteln
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
-Taspa (Zulassungsnummer 024111-00)
-AGENT (024177-00)
-GLADIO (024244-00)
Die Widerrufe erfolgen auf Antrag der Zulassungsinhaber. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 19. Dezember 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. März 2020. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Für folgende Mittel endet die Zulassung regulär am 31. Januar 2019:
-Tilt 250 EC (033315-00)
-Desmel (033315-62)
-Bolt XL (033315-63)
-Achat (024385-00)
-Cirkon (024413-00)
-QUILT XCEL (007759-00)
Hier gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. März 2020.
Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1865. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Hintergrund
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1865 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Propiconazol als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt.

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