Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Widerruf der Zulassung des Wirkstoffs Iprodion

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 (aktualisierte Fassung).

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

  • Paroli (Zulassungsnr. 006623-00)
  • Interface (007850-00)
  • Rovral WG (006270-00)

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 5. Juni 2018 für Pflanzenschutzmittel, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befinden. Die Aufbrauchfrist geht ebenfalls bis zum 5. Juni 2018. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2091 in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz. Am Ende der Aufbrauchfrist werden eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

In der Vergangenheit war auch Saatgut im Handel, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Es war aufgrund von Zulassungen in anderen Mitgliedstaaten verkehrsfähig. Das BVL hat nun für das iprodionhaltige Pflanzenschutzmittel "Rovral Aquaflo" eine bis zum 5. Juni 2018 geltende Notfallzulassung für die Saatgutbehandlung verschiedener Gemüsearten erteilt. Eine Aufzählung der Gemüsearten und weitere Einzelheiten sind unten abrufbar. Entsprechend behandeltes Gemüsesaatgut darf bis zum 5. Juni 2018 ausgesät werden. Aufgrund dieser Notfallzulassung darf bis dahin auch entsprechendes Gemüsesaatgut in Verkehr gebracht werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat entschieden, die EU-Genehmigung für Iprodion als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Ergebnis gekommen war, dass Iprodion die Genehmigungskriterien nicht erfüllt. Mit der Durchführungsverordnung 2017/2091 hat die Europäische Kommission die Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und die Gewährung von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen festgesetzt. (Quelle: BVL)

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