Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Veröffentlicht Anwendungsbestimmungen für "Goldor Bait" in Kartoffeln

Am 2. März 2015 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) Anwendungsbestimmungen und Auflagen für den Einsatz des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" zur Bekämpfung des Schnellkäfers (Drahtwurm) in Kartoffeln.

Am 2. März 2015 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) Anwendungsbestimmungen und Auflagen für den Einsatz des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" zur Bekämpfung des Schnellkäfers (Drahtwurm) in Kartoffeln. "Goldor Bait" ist ein Ködergranulat mit dem Wirkstoff Fipronil. Bei der Verwendung des Mittels sind bestimmte Auflagen zu erfüllen, die den Schutz von Bienen gewährleisten sollen. Es wurde festgelegt, dass die Anwendung nur mit bestimmten Streugeräten erfolgen darf, die sicherstellen, dass das Granulat vollständig mit Erde bedeckt wird. Entsprechende Geräte sind in der "Liste für die Ausbringung von Goldor Bait geeigneter Granulatstreugeräte" des Julius-Kühn-Instituts (JKI) aufgeführt. Darüber hinaus müssen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung Imker informiert werden, die im Umkreis von 60 m um das Anwendungsgebiet herum Bienenvölker halten.

Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" durch das BVL erfolgte bereits im Januar. Bei der Genehmigung handelt es sich um eine so genannte Zulassung für Notfallsituationen. Die Zulassung von "Goldor Bait" gilt bis 1. Juni 2015. Außerdem ist die Bekämpfung mit dem Mittel nur für Flächen mit Starkbefall vorgesehen. (Quelle: QS)

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