Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Sofortige Aufhebung der Zulassung von Lamdex Forte und Lambda WG

Widerruf der Zulassung der Pflanzenschutzmittel Lamdex Forte und Lambda WG zur Anwendung an Salaten.

Eingangsschild Dienstsitz Mauerstraße des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Bild: BVL, Gloger.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 18. Dezember 2018 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Lamdex Forte (Zulassungsnummer 034178-00), auch vertrieben als Lambda WG (034178-60), zur Anwendung an Salaten auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen. Diese Anwendungen sind damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die RHG für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 geltenden RHG einhalten.

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